Ja. D. h. das Unternehmen muss dafür Sorge tragen, dass ein geeigenter Raum zur Verfügung steht, in dem gestillt und/oder gepumpt werden kann.

Konkret bedeutet das:

Die zuständige Berufsgenossenschaft beziehungsweise Meldebehörde ist dazu angehalten, mit dem Arbeitgeber geeignete Rahmenbedingungen für Stillende zu schaffen.

Wichtig: Das Abpumpen auf der Firmentoilette ist in keinem Fall akzeptabel!

Für häufige Dienstreisen oder wechselnde Arbeitsplatzsituationen müssen individuelle Regelungen gefunden werden. Auch hier gilt aber, dass zumutbare und hinreichend hygienische Pumpplätze geschaffen werden müssen.

Für die weitere Verwendung der abgepumpten Muttermilch hat das Bundesamt für Risikobewertung eine sehr lesenswerte Handreichung erstellt: Transport und Aufbewahrung von Muttermilch

Mehr zum Thema: Recht & Gesetz für Stillende

Eine Antwort

  1. Gilt das auch über das erste Lebensjahr hinaus?
    Ich habe meinem AG mitgeteilt, dass ich mit Wiedereinstieg Muttermilch auf Arbeit abpumpen muss. Meine Tochter wird dann bereits ein Jahr alt sein.
    Mein AG teilte mir daraufhin mit, er sei nicht verpflichtet, einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen, da mein Kind dann älter als 1 Jahr alt sein wird und die Stillzeiten auf meine zeitliche Kosten gehen. Das ist mir klar, aber bedeutet das tatsächlich auch, dass mir keine räumliche Möglichkeit zum Abpumpen zusteht?

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